Implikationen der Informationstechnologie auf die Publikation von Geistigem
Eigentum:
Copyright oder Copywrong
Version 1.2
Abgegeben bei Prof. H. Geser
Daniel Boos
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INHALTSVERZEICHNIS:
2.2 Grundlagen des Urheberrechts in Bezug auf
die elektronischen Medien
2.2.1 Grundlage des Copyrights und des Urheberrechts
2.2.2 Einordnung des Internets in eine Medienkategorie
2.2.3 Bedingungen für ein Urheberrecht
2.2.4 Rechte des Besitzers der Urheberrechte
2.2.5 Rechte des Benutzers von geschütztem geistigen
Eigentum
2.2.6 Urheberrechtsverletzungen und Netiquette
3.1 Die Verwertungsgesellschaften
3.1.1 Hauptakteure und Einflüsse der
Verwertungsgesellschaften
3.1.2 Policy - das White Paper
3.1.3 Politics
3.1.4 Zukunftssicht des Internets
a) Lizenzierungsmodell
b) Pay-Per-View-Modelle
3.2 Wissenschaftler, Bibliotheken, Benutzer, Service Anbieter
3.2.1Hauptakteure
3.2.2 Policy
a) Copyright als Balance zwischen
Benutzer und Besitzer
b) Fair Use in the Electronic Age: Serving
the Public Interest
3.2.3 Politics
3.3 Technophile, Cyberfreaks, Hacker
3.3.1 Hauptakteure
3.3.2 Policy
3.3.3 Politics
3.3.4 Sichtweise des Internets
3.4 Aktueller Stand in der Copyright-Debatte: Die WIPO-Konferent
12/96
3.4.1 Vorraussetzungen
a) Beschlussfähige Instanzen
b) vorgeschlagenes Treaty der WIPO
3.4.2 Entscheidungen
4.1 Vereinfachung der Publikation und Steigerung
des Angebots
4.1.1 Reduktion des Publikationsaufwandes
4.1.2 Steigerung des Angebotes
4.1.3 Taxometrie von Informationen - Intellectual
Value versus Market Value
4.1.4 Filtermechanismen zur Informationsbeschaffung
4.2 Wissenschaftliche Publikation und Fachblätter
4.3 Business Information, Informationsanbieter
4.4 Künstlerische Werke und Unterhaltungsmedien
5.1 Rechtliche Regulierungen für geistiges
Eigentum
5.2 Technologische Entwicklung
5.3 Zusammenfassende Betrachtung
[TITELBLATT] [INHALT]
Kapitel [K1] [K2] [K3]
[K4] [K5] [K6]
[Fussnoten] [Quellen]
1. Copyright oder Copywrong[1]
Die zunehmende Verbreitung von elektronischen Publikationen auf dem Internet
stellt eine neue Problematik in Bezug auf die Rechte eines Autors auf sein
geistiges Eigentum dar. Diese Rechte werden Urheberrecht oder im angelsächsischen
Raum Copyright genannt. Welche Folgen hat die Implikation von globalen
Computernetzwerken auf die herkömmliche Verarbeitung von geistigem
Eigentum über Verwertungsgesellschaften?
Um diese Frage beantworten zu können, müssen zuerst einige
andere geklärt werden:
-
Wie unterscheidet sich die elektronische Publikation vom herkömmlichen
Publikationswesen? Was ändert sich durch die digitale Speicherung
von Informationen?
-
Welche Gesetze für Urheberrechte gelten im Internet? Sind die bestehenden
Gesetze noch ausreichend oder vielleicht sogar überflüssig? Welche
Entscheidungen wurden an der WIPO-Konferenz[2] gefällt?
-
Welche Interessengruppen bestimmen zukünftige Gesetzgebungen in Bezug
auf das Urheberrecht? Was sind ihre Absichten und Ziele? Weshalb verfolgen
sie diese Ziele?
-
Gibt es eine Zukunft für Verlage und andere Verwertungsgesellschaften?
Bei der Beantwortung dieser Fragen soll nebenbei die Zugehörigkeit
des Internets zu einer Medienkategorie (Zeitung, Zeitschrift, Rundfunk)
festgelegt werden.
Der enorme Umfang des Themas macht einige Abgrenzungen in Bezug auf
den Themenbereich notwendig. Da das Internet eine globale Reichweite hat,
werden nationale Gesetzgebungen viel weniger Beachtung finden als internationale
Abkommen. Nationale Urheberrechtsgesetze können durch die globale
Dimension des Internets sehr einfach umgangen werden. Eine Abgrenzung möchte
ich hingegen gegenüber der Software machen. Software wird zwar auch
als geistiges Eigentum betrachtet, trotzdem würde die Komplexität
dieses Themas den Umfang der Arbeit sprengen[3]. Hauptsächlich
möchte ich mich auf die elektronische Publikation von Texten begrenzen,
wobei keine Einschränkung in der Art des Textes, zum Beispiel Literatur,
Wissenschaftliche Publikationen oder Nachrichten gemacht wird.
Die dieser Arbeit zugrundeliegende Literatur besteht aus einer Mischung
von Gesetzestexten, staatlichen Positionspapieren, Texten über Betriebswirtschaftliche
Managmentstrategien, "pseudowissenschaftlichen" Beiträgen, philosophischen
Fragen zur globalen digitalen Vernetzung und informatik-rechtlichen Untersuchungen.
Das notwendigerweise lückenhafte Gesamtbild soll einen gewissen Überblick
über die momentane Diskussion um die Zukunft des elektronischen Publizieren
und des Urheberrechtes vermitteln. Berücksichtigt wird dabei die Diskussion
in ganz unterschiedlichen Texten, welche einerseits Meinungen und Ideen
und andererseits rechtswissenschaftliche Untersuchungen beinhalten. Durch
die hauptsächliche Literaturrecherche im Internet entstand gerade
diese Mischung von Texten, in der sich sehr gut die Veränderung des
herkömmlichen Publizierens im Vergleich zum elektronischen Publizieren
zeigt, in der mehr Personen die Möglichkeit haben Ihre Ideen zu veröffentlichen.
[TITELBLATT] [INHALT]
Kapitel [K1] [K2] [K3]
[K4] [K5] [K6]
[Fussnoten] [Quellen]
2. Implikationen der Computertechnologie auf die Urheberrechte
2.1 Wesensmerkmale der elekronischen Datenverarbeitung
2.1.1 Begriff der elektronische Publikation
Bei der Erschaffung von geistigem Eigentum ist heute die Computertechnik
durch Programme wie Textverarbeitungen, DTP, CAD etc. stark beteiligt.
Von einer elektronischen Nutzung dieser Erzeugnisse kann hierbei aber noch
nicht gesprochen werden. Diese setzt erst ein, wenn die elektronischen
Erzeugnisse zusätzlich zu der herkömmlichen Verbreitungsweise
oder nur über elektronische Medien verbreitet werden. Dieses Verständnis
der elektronischen Nutzung entspricht in etwa dem engeren, distributionsorientierten
Begriff des elektronischen Publizierens, im Sinne der Verteilung von Publikationen
über elektronische Medien. [kat96, S.2]Die Betrachtung
bezieht sich hauptsächlich auf die Distribution über das Internet
und nicht über Disketten oder CD-Rom. Es wird davon ausgegangen, dass
die Distribution von geistigem Eigentum über CD-Rom oder Diskette
durch die steigende Bandbreite, dass heisst der Datendurchsatz im Internet
und der Vergrösserung des Angebotes im Internet, verschwinden wird.[bar95,
S.81]
2.1.2 Reproduktion, Modifikation und Speicherung von
geistigem Eigentum
The advent of the photocopy machine (XEROX) began the modern age
in copyright, throwing things into disarray. Then came home sound tape
recording, video recording, and now -- the biggest threat of all to copyright--
the computer - the ultimate copying machine. [coy]
Durch die Digitalisierung von geistigem Eigentum werden die unterschiedlichen
physikalischen Formen irrelevant. Ob Text, Musik, Bild, Film oder Software
alles wird nur noch über eine Bitfolge dargestellt. Verglichen mit
herkömmlich gespeicherten Informationen, die sich beispielsweise in
einem physikalischen Buch manifestiert, ergibt sich durch die digitale
Speicherung von Informationen neue Möglichkeiten in deren Benutzung
und Vervielfältigung. Jeder herkömmliche PC besitzt diese Möglichkeiten
und es sind keine weiteren Hilfmittel notwendig.
a) Reproduktion
Der Kopierprozess von geistigem Eigentum wird durch den Computer sehr
vereinfacht. Digital gespeicherte Daten können problemlos kopiert
werden. Die Kopie unterscheidet sich in keiner Weise vom Original und ist
nicht von minderer Qualität als das Original. Verglichen mit den herkömmlichen
Kopiermechanismen ist der Aufwand für eine digitale Kopie minim. Innert
Sekunden kann ein elektronisches Dokument tausendfach dupliziert und in
der selben Zeit wieder vernichtet werden. Abgesehen von der physikalischen
Dimension des Speichermediums (Harddisk, Ram, CD-Rom etc.) werden keine
weiteren physikalischen Ressourcen benötigt. Das Herstellen von Kopien
und ihre Vernichtung ist nur ein Änderung der Bitfolge auf diesen
Speichermedien.[samar91] Eine mit Daten gefüllte
Festplatte unterscheidet sich in keiner Weise von einer leeren Festplatte.
Zudem sind illegale Druckerwerkstätten mit Druckerpressen relativ
einfach auffindbar. Die Verbreitung über Computer macht den Täter
jedoch fast unauffindbar.
Die Datenverarbeitung eines Computers basiert geradezu auf dem Kopieren
von Daten. Nur um zum Beispiel eine Textdatei auf dem Bildschirm des Computers
sichtbar zu machen, werden je nach Technologie mindestens drei Kopien der
Datei angefertigt (Hauptspeicher, Speicher der Grafikkarte und die Darstellung
auf dem Bildschirm)
b) Speicherung
Die Speicherkapazität von Speichermedien ist riesig. Eine CD-Rom
bietet Platz für 650 Megabyte, was in etwa 320'000 DINA4-Seiten geschriebenen
ASCII-Textes entspricht. Die Entwicklung von Speicherkapazitätsträger
ist enorm, zukünftige Entwicklungen übersteigen die Kapazität
einer CD-Rom um ein Vielfaches. Auf einer CD-Rom kann so also eine ganze
Enzyklopädie oder alle Werke eines Künstlers problemlos gespeichert
werden. Was früher noch Bibliotheken füllte hat jetzt problemlos
auf kleinerem physikalischem Raum Platz.
c) Modifikation
Nicht nur das Kopieren oder Speichern von geistigem Eigentum wird durch
die Digitalisierung extrem vereinfacht. Auch die Manipulationsmöglichkeiten
sind extrem. Dies betrifft vor allem die digitale Nachbearbeitung von Bildern
und Musik. Durch Grafikprogramme kann ein Bild verändert werden, indem
etwas neues hinzugefügt oder wieder entfernt wird. Mit Hilfe des Samplings
können Teile eines Musikstücks zu einem neuen Musikstück
zusammengesetzt werden.
2.1.3 elektronische Distributionmöglichkeiten
im Internet
Now, we have digital information, information stored on a computer.
That information can be copied exaktly, with no loss of quality, with the
touch of a few keys. Add the Internet to the mix, and you have a situation
where the information can be copied and send to thousends of other people
with those same few keystrokes.[coy]
Werden Computer vernetzt kommt die Möglichkeit des Datenaustausches
zwischen diesen Computern hinzu. Bei einer Datenübertragung zwischen
zwei Computern wird zwingend eine Kopie erstellt. Der Empfänger erhält
nämlich eine Kopie und der Sender behält sein Orginal. Die Dauer
für eine Kopie ist extrem kurz und die Distanz zwischen diesen Computern
ist irrelevant. Mit dem Internet ist es möglich Informationen innert
kürzester Zeit auf der ganzen Welt zu verbreiten. Jede einzelne Kopie
kann problemlos wieder weiterverbreitet werden.
Durch den dezentralen Aufbau des Internets ist es sehr schwierig diese
Verbreitungen zu kontrollieren.
2.2 Grundlagen des Urheberrechts in Bezug auf die elektronischen
Medien
2.2.1 Grundlage des Copyrights und des Urheberrechts
Dem Hersteller oder Besitzer eines Werkes stehen gewisse Rechte, die sogenannten
Urheberrechte, über sein Werk in einer beschränkten Zeitspanne
zu. In dieser Zeitspanne, in der das Werk geschützt ist, hat der Autor
das Recht bestimmte Benutzungen seines Werkes zu gestatten, zu verbieten
oder kostenpflichtig zu machen. Die Urheberrechte sind ein optionales Recht,
das heisst der Besitzer kann darauf verzichten. Die Urheberrechte unterstehen
immer den nationalen Gesetzgebungen. Durch die Berner Konvention wird garantiert,
dass die Urheber auch in anderen Ländern gewisse Grundrechte besitzen.
Das europäische Recht bezieht sich auf ein Persönlichkeitsurheberrecht,
das angelsächsische ist ein entpersonifiziertes Copyright. Auf die
Differenzen dieser beiden Gesetzgebungen wird im nachfolgenden Text noch
eingegangen.
2.2.2 Einordnung des Internets in eine Medienkategorie
a) Übertragung
Für die unterschiedlichen Werkformen haben sich unterschiedliche Schutzarten
herausgebildet.
The digital transmission proposal requires recognition that a digital
transmission can take several forms and can deliver different classification
of material in the same channel of distribution.[mac96]
Über das Internet werden die unterschiedlichsten Werkformen übertragen.
Eine digitale Übertragung kann als eine Verteilung von Kopien betrachtet
werden. Diese Übertragung entspricht in etwa der Verteilung einer
Zeitung an einzelne bestimmte Personen. Der Urheber hat das Recht über
jede Verwendung jeder Kopie zu bestimmen. Als Bespiel gelte hier die Kommunikation
per e-Mail. Der Absender hat so selber die Möglichkeit zu bestimmen,
wer die Information erhält. Sie kann aber auch als eine Kommunikation
mit der Öffentlichkeit betrachtet werden. Als Beispiel gelten hier
die Homepages oder die Newsgroups. Dies entspricht den Broadcastmedien
Fernsehen und Radio. Die Übertragung wird so nicht als Kopie betrachtet
und der Urheber hat zudem nicht das Recht jede Kopie zu kontrollieren.
An der WIPO Konferenz im Dezember 1996 wurde die digitale Übertragung
im Internet als vergleichbar mit einem Broadcastmedium bezeichnet.[sam97]
b) Vertriebswege
Als Supermedium vereint der Computer alle anderen Medien, wie zum Beispiel
Bilder, Tonträger, Video und Bücher. Für diese unterschiedlichen
Werke haben sich aber unterschiedliche Vertriebswege herausgebildet. Der
Computer hingegen vereinigt diese verschiedenen Werkformen und über
das Internet wird auch der Vertriebsweg angeglichen.
2.2.3 Bedingungen für den Schutz eines Werkes
Damit ein Urheberrecht auf ein Werk geltend gemacht werden kann, muss dieses
zwei grundsätzliche Bedingungen erfüllen:[han96]
-
Es muss sich um ein Orginalwerk handeln. Während in den angelsächsischen
Ländern dieser Begriff sehr weit gefasst ist, muss es hingegen in
Europa von der Persönlichkeit des Autors geprägt sein und einen
individuellen Charakter haben.
-
Die Schöpfung muss eine gewisse Form annehmen. Während dies in
Europa genügt, muss in Amerika oder Kanada das schützenswerte
Material in einem Medium fixiert sein. Eine öffentlich gehaltene Rede,
die nicht aufgezeichnet wurde, ist in Europa geschützt, das Copyright
würde nach amerikanischem Recht nicht gelten.
Schützenswert ist nur die Ausdrucksform, nicht aber die ihr zugrundeliegenden
Ideen.
2.2.4 Rechte des Besitzers des Urheberrechts
Während im europäischen Persönlichkeitsurheberrecht dem
Erschaffer von geistigem Eigentum immer gewisse moralische Rechte zustehen,
ist dies beim entpersonfizierten "Copyright" nicht der Fall. Eine Erklärung
dafür ist, dass die Urheberrechte in Europa meistens dem Kulturministerium
unterstehen, die amerikanischen Copyrightgesetze werden hingegen vom Wirtschaftsministerium
(Center of Commerce) festgelegt. Die europäischen Rechte legen demzufolge
mehr Wert auf die moralischen Rechte, wie zum Beispiel die Anerkennung
der Urheberschaft. Die amerikanischen Rechte sind vor allem auf den ökonomischen
Nutzen des Besitzers des Copyrights ausgelegt. Der Erschaffer von geistigen
Eigentum muss dort nicht unbedingt auch der Besitzer des Copyrights sein.
Das amerikanische Copyright betrachtet geistiges Eigentum, als Ware die
auch verkauft werden kann. Während im angelsächsischen Raum bei
der Produktion von geistigem Eigentum für einen Arbeitgeber, alle
Copyrightrechte dem Arbeitgeber gehören, gilt das auf dem europäischen
Festland nicht. Selbst bei der Produktion von geistigem Eigentum für
einen Arbeitgeber, hat in Europa der Arbeitnehmer gewisse grundlegende
Urheberrechte für sein Werk. Generell zeigt sich die Tendenz, dass
das Persönlichkeitsurheberrecht vom entpersonifizierten Copyright
abgelöst wird. Dies erlaubt den Verwertungsgesellschaften eine einfachere
Vermarktung. Sie zwingen deshalb die Erschaffer von geistigen Eigentum
wann immer möglich zu sogenannte "Buy-Out" Verträgen, in denen
alle Rechte der Publikation in jedem Medium abgetreten werden.
Folgende Rechte hat der Besitzer des Copyrights oder Urheberrecht:
-
das Wiedergaberecht: Der Besitzer kann über das Festhalten oder Kopieren
seines Werkes in jedem Medium bestimmen. Er hat das Recht über jede
Kopie zu bestimmen.
-
das Änderungsrecht: Der Besitzer ist Inhaber des Rechts mit dem er
die Übersetzung, Anpassung, Bearbeitung, Weiterentwicklung oder jegliche
Änderung seines Werks erlauben oder untersagen kann.
-
das Vertriebsrecht
-
das Veröffentlichungsrecht
Vor allem das Wiedergaberecht ist im Internet sehr umstritten. Momentane
Web-Browser erstellen automatisch mehrere Kopien. Nach Norderhaug entstehen
durch die Technologie des Internets und das Surfen im World Wide Web oftmals
folgende Kopien:[nor95]
-
Das Dokument kann als Teil beim Downloaden oder Darstellen im Computerspeicher
gespeichert werden.
-
Eine temporäre Kopie wird vom Browser auf der Harddisk erstellt.
-
Das Dokument könnte auf einem Mirror oder Proxy (Computer die aus
Geschwindigkeitsgründen eine Kopie haben) zwischengespeichert werden.
-
Ein Dokument könnte vom Browser auf der lokalen Festplatte gespeichert
werden, damit bei nochmaligen Zugriff nicht auf die Originalseite zurückgegriffen
werden muss und das System schneller ist.
Während der erste Punkt zwingend durch die Technologie bedingt ist,
gilt für die anderen, dass sie hauptsächlich zur Perfomancesteigerung
beitragen. Nach dem bestehenden Recht könnte also das Surfen durch
das Internet als ein Verletzung der Urheberrechte betrachtet werden. Dies
ist ein Streitpunkt der gegenwärtigen Copyrightsdiskussion.
Das Änderungsrecht betrifft vor allem die Abänderungen von
digitalen Photos und Musikstücken. Die Photos können durch Grafiksoftware
so stark verändert werden, dass der Ursprung fast nicht mehr erkennbar
ist. Zudem kann durch die "Copy+Paste"-Funktion aus mehreren Bildern ein
neues Produkt hergestellt werden. Der Urheber sollte nun dies Erlauben
oder Verbieten können, der Nachweis ist aber zum Teil unmöglich.
Auch in der Musikbranche ist durch die zunehmende Verwendung von Samplern
und Synthesizer das Änderungsrecht vor Problemen der Durchsetzungsmöglichkeiten
gestellt. Die Techno-Musik besteht aus der Aufnahme und veränderten
Wiedergabe von Teilen anderer Musikstücke. Musikproduzenten erachten
dies als legal, wobei dies nach der momentanen Urheberrechts-Gesetzgebung
nicht richtig ist. Obwohl eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ist ihr
Nachweis fast unmöglich.
Sobald ein Dokument auf dem Internet veröffentlicht wird, verliert
der Urheber die Kontrolle über sein Werk. Ein Benützer könnte
es nämlich downloaden und beliebig publizieren.
2.2.5 Rechte des Benutzers von geschütztem geistigem
Eigentum
Gewisse Rechte werden dem Benutzer zugestanden. Diese Rechte können
nicht vom Urheber beschränkt werden. In der europäischen Gesetzgebung
ist das Recht weniger ausgeprägt, als in den angelsächsischen
Ländern. Das europäische Recht gesteht eine Berechtigung in der
privaten Nutzung von geschütztem Material. Hance zeigt aber gerade
einige Lücken auf:
Traditionell erlaubt diese Ausnahme einer Person, ein Werk zu ihrem
eigenen und persönlichen Gebrauch zu kopieren. Die Tragweite dieser
Ausnahme hängt selbstverständlich von den Nutzungen ab, die man
als „privat" bezeichnet. So lassen bestimmte Länder zu, dass die Kopie
eines Werkes im Rahmen eines Unternehmen als private Kopie betrachtet wird.[han96]
In Amerika gelten sehr ausgeprägte Fair Use Rechte. Vier Faktoren
werden dabei berücksichtigt:
-
The purpose and character of the use
-
the nature of the work
-
the amount and substantiality of the portion used in relation to the work
as a whole
-
the effect of use on the market value
Eine wissenschaftliche Benutzung eines Werkes ohne Erlaubnis des Urhebers
wäre erlaubt, eine kommerzielle nicht.
2.2.6 Urheberrechtsverletzungen und Netiquette
Wird ein Urheberrecht verletzt, hat der Besitzer das Recht auf eine Entschädigung.
Rechtlich ist nach dem Territorialitätsprinzip das jeweils nationale
Recht anzuwenden, das für den Tatort gilt. Als Tatort gelten alle
Handlungsorte, da dies jedoch im Internet mehrere sind (Routing) und diese
in verschiedenen Nationen sein können, ergeben sich rechtliche Probleme.
Denn diese verschiedenen Länder haben unterschiedliche Regelungen
für Urheberrechtsverletzungen. Gerade solche Situationen sollen durch
eine neue globale Regelung geklärt werden.
Im Internet hat sich eine gewisse Reglementierung für das Urheberrecht
durch die Netiquette ergeben. Die Netiquette ist zwar freiwillig und unverbindlich,
wird aber von den meisten Benutzern eingehalten. Die Netiquette erlaubt
Kopien und Benützungen die für einen effektiven Gebrauch des
Angebotes notwendig sind. Sobald jedoch ein Werk weiter verwendet wird
oder mit einen Hyperlink benützt wird, gilt es als Anstand den Urheber
zu informieren. [han96]
[TITELBLATT] [INHALT]
Kapitel [K1] [K2] [K3]
[K4] [K5] [K6]
[Fussnoten] [Quellen]
3. Interessengruppen in der Urheberrechtsfrage
Um die zukünftige Urheberrechtsgesetze für digitale Medien ist
ein Streit entfacht. Verschiedene Interessengruppen haben unterschiedliche
Auffassungen, wie der Umgang mit geistigem Eigentum im Internet geregelt
werden sollte. In den nachfolgenden Kapiteln sollten die unterschiedlichen
Policies und Politics der Interessengruppen betrachtet werden. Die Debatte
findet im Moment hauptsächlich in den U.S.A. statt, wodurch die Gewichtung
dieser Gruppen berechtigt sein sollte.
3.1 Die Verwertungsgesellschaften
3.1.1 Hauptakteure und Einflüsse der Verwertungsgesellschaften
Hauptsächlich bestehend aus den Lobbys der Copyright-Industrie, die
aus den Bereichen der Medien- und Unterhaltungsindustrie stammen. Sie beschäftigen
sich mit der kommerziellen Vermarktung und dem Vertrieb von geistigem Eigentum.
Sie sind oftmals nicht Produzenten des geistigen Eigentums, sondern sie
vermarkten dieses im Auftrag der Erschaffer. Es wird also klar unterschieden
zwischen dem Hersteller und Besitzer des geistigen Eigentums. Als Vertreter
in den U.S.A. kann Bruce Lehmann, der Vorsteher des Patentamtes, gesehen
werden. Eine Task Force unter seiner Obhut, und unter starkem Druck der
Lobbys aus der Film und Medienindustrie in den U.S.A., entstand das staatliche
Positionspapier „Intellectual Property and the National Information Structure"
[whit94], nachgehend White Paper genannt.
3.1.2 Policy - das White Paper
Das Persönlichkeitsurheberrecht sollte durch das entpersonifizierten
Copyright ersetzt werden, denn dieses ermöglicht eine bessere Vermarktung
von geistigem Eigentum. Durch sogenannte "Buy-out"-Verträge[lur96]
beginnen die Verwertungsgesellschaften alle Rechte auf ein Werk zu übernehmen
und dem Urheber jegliche Rechte durch eine einmalige finanzielle Abgeltung
auf sein Werk abzusprechen. Die Verwertungsgesellschaft besitzt damit einen
grösseren Handlungsspielraum, da die Interessen des Erschaffers entfallen.
Ansonsten sollten die bestehende angelsächsische Gesetzgebung immer
zum Vorteil des Copyrights-Besitzers durchgesetzt werden. Das Internet
sollte zudem nicht den Status Quo der momentanen Stakeholder gefährden.
a) Bedingungen für die Produktion von geistigem Eigentum
Nur eine Verstärkung der Copyright-Gesetze zugunsten der Besitzer
von geistigen Eigentum, stellt sicher, dass in Zukunft auch wertvolles
geistiges Eigentum im Internet angeboten wird. [whit94]
Geistiges Eigentum wird ihrer Ansicht nach nur produziert, falls eine finanzielle
Entschädigung möglich ist. Damit die Medien- und Unterhaltungsindustrien
überhaupt erst ihre Angebote auf dem Internet realisieren, muss zuerst
die rechtliche Grundlage ihre ökonomischen Interessen genügend
garantieren. Ohne ihr Eintreten ins Internet wird von ihnen befürchtet,
dass die Angebote auf dem Internet zuwenig attraktiv wären, damit
sie mit herkömmlichen Medien konkurrenzieren könnten
b) Die White Paper Agenda
Die acht zentralen Punkte der White Paper Agenda :[sam96,
S.136]
-
Copyright-Besitzer haben das Recht auf die Kontrolle über jede Benützung
ihrer Werke in digitaler Form. Dies hat zur Folge, dass sogar eine temporäre
Kopie im Arbeitsspeicher des Computers als Vergehen betrachtet wird.
-
Copyright-Besitzer haben das Recht auf die Kontrolle jeder Übertragung
der Arbeit in digitaler Form. Digitale Übertragungen werden als eine
Verteilung von Kopien an die Öffentlichkeit betrachtet.
-
Fair-Use Rechte sollen wenn immer möglich eliminiert werden. Jede
Benützung, auch nur ein kleiner Teil (zum Beispiel ein Zitat) muss
lizenziert werden. Sogar private Benützung, der Austausch in der Familie
und im Freundeskreis wird als Vergehen betrachtet, wenn diese nicht zusätzlich
lizenziert wurde.
-
"first sale"-Rechte werden aufgehoben. Der Erwerb einer Lizenz zur Benützung
von geistigem Eigentum erlaubt nicht mehr dieses zu vermieten, weiterzuleiten
oder zu verkaufen.
-
Optimierung der Überwachungsmöglichkeiten von digital gespeicherten
Arbeiten. Der Besitzer soll die Möglichkeit haben, jede Kopie seines
Werkes zu kontrollieren und dessen Benützung zu verfolgen.
-
Jede digitale Kopie soll technologisch geschützt werden (zum Beispiel
durch Verschlüsselung). Umgehen dieser Sperren wird zum illegalen
Akt.
-
Die Online-Service Provider sind zuständig, dass keine Vergehen durch
ihre Kunden geschehen und sind dafür haftbar.
-
Diese neuen Regelungen sollen durch Bildungsprogramme in den Schulen gelernt
werden.
c) Geistiges Eigentum als Wirtschaftsprodukt
Hinter diesen Interessen gibt es für die amerikanischen Verfechter
ein solcher Gesetzgebung noch folgende Argumentation. Die Produzenten von
geistigem Eigentum, wie zum Beispiel die Softwareindustrie, sind zu einem
Eckpfeiler der amerikanischen Industrie geworden. Würden die Vermarktungsrechte
des geistigen Eigentums nicht genügend geschützt, hätte
dies ein riesiger wirtschaftlicher Verlust, hauptsächlich in der Copyrights-Industrie,
zur Folge.
3.1.3 Politics
Die Verfechter von Copyrights bedienen sich vor allem dem Lobbying. Es
geht darum, entscheidende Positionen zu beeinflussen. Das starke Lobbying
zeigt sich im White Paper, obwohl die Intellectual Property Task Force
alle Interessengruppen berücksichtigen sollte, finden sich nur die
Interessen der Copyright-Industrie.
Eine rasche Einsetzung des White Papers und ein vergleichbares internationales
Abkommen garantiert, dass Werke auf dem Internet genügend geschützt
sind und ihre Pay-Per-View Projekte auf einem soliden Fundament stehen.
Zudem geht es um die Festlegung von Tatsachen, neu eingeführte Gesetze,
die wieder zu ändern schwierig wäre. [lur96]
3.1.4 Zukunftssicht des Internets
a) Lizenzierungsmodell
Da jeder zum eigenen Anbieter werden kann, entfällt die Funktion von
Verwertungsgesellschaften als Vertrieb von geistigem Eigentum. Dies stellt
die Vertriebsfunktion von Verwertungsgesellschaften vor eine Existenzfrage.
Trotzdem sehen sie sich nicht als überflüssig an, sondern sie
möchten nun ihren Aufgabenbereich erweitern. Die finanzielle Entschädigung
von Urhebern ist im Internet noch nicht gewährleistet. Sie sehen sich
als Vertreter der Rechtsinhaber des geistigen Eigentums [krbe96]
und wollen denen zu ihrer finanziellen Entschädigung verhelfen. Sie
möchten, ähnlich wie in der Musikbranche, die Rechte der Erschaffer
verwalten. Mit der Verstärkung des "Buy-Out's" von Urheberrechten
werden sie sogar zu den alleinigen Besitzern der Rechte. Ein Content Provider
kann für einen Beitrag eine auf Dauer befristete Lizenz auf ein Werk
erhalten. Er hat dann das Recht das Werk auf seinem Angebot zu plazieren.
Zudem ist er verpflichtet, einen Prozentbetrag seiner Einnahmen an die
Verwertungsgesellschaft abzugeben. Die Verwertungsgesellschaft verteilt
nun diese Einnahmen auf die Besitzer der Urheberrechte.
Ob sich diese Idee jedoch durchsetzen wird, ist sehr fraglich. Zumal
könnte eine technologische Weiterentwicklung, das Mikrobilling, jedem
Anbieter selber ermöglichen eine Art Bezahlung für seine angebotene
Werke zu erlangen und so auf den Umweg über Verwertungsgesellschaften,
die nur eine Lizenzierungsfunktion haben, zu verzichten.
b) Pay-Per-View
Die Pay-per-view-Modelle basieren auf der Idee, dass der Benutzer genau
das bezahlt, was er benützt. Realisiert wurde dies schon durch verschiedene
Fernsehkabelbetreiber und Fernsehsender (z.B. Teleclub, Premiere). Gewisse
Online-Service-Provider wie zum Beispiel Compuserve haben dasselbe online
realisiert. Durch kostenpflichtige Foren bezahlt ein Benützer für
die erhaltene Information. Wenn der Benützer jedoch die Information
erhalten hat, kann er sie theoretisch problemlos selber gratis an Dritte
weiterverbreiten. Durch die zwangsweise Einsetzung eines Clipper-Chips[4]
soll diese Weiterverbreitung technologisch unterbunden werden. Dies ist
sehr umstritten, da dies einen Eingriff in die Privatsphäre der Benutzer
wäre und die Benützer durch den Chip überwacht würden.
3.2 Wissenschaftler, Bibliotheken, Benutzer, Service
Anbieter
3.2.1 Hauptakteure
Sie sind die Opposition gegen das White Paper. Ihre Zusammensetzung besteht
aus den verschiedensten Gruppierungen mit unterschiedlichen Interessen.
Die Service Anbieter, wie zum Beispiel die Telekommunikationsanbieter oder
Internet Provider, befürchten zu grosse Einschränkungen durch
das White Paper, denn sie könnten für ein Urheberrechtsvergehen
ihrer Benutzer auf ihrer Infrastruktur bestraft werden. Anders dagegen
argumentieren die Wissenschaftler und Bibliotheken zugunsten ihrer Benutzungsrechte.
Das Interesse der Bibliotheken besteht in der Archivierung von geistigem
Eigentum und deren Publikmachung an die Öffentlichkeit. Die Wissenschaftler
benötigen für eine effiziente Forschung vielfach einen ungehemmten
Zugriff auf die Werke anderer. Dieser Zugriff würde durch das White
Paper gehemmt. Den Bibliotheken und Wissenschaftlern geht es vor allem
um die gute Verfügbarkeit von geistigem Eigentum und nicht um die
finanziellen Entschädigungen.
3.2.2 Policy
a) Copyright als Balance zwischen Benutzer und Besitzer
It´s important to understand, though, that the current copyright
balance is not the product of some magic process for discerning Truth and
Beauty; we have arrived at our current law through a combination of accident
and the self-interested efforts of copyright affected industries.[lit95]
Das White Paper ist nur eine Gesetzgebung zugunsten der Copyright-Industrien.
Das Copyright-Gesetz sollte jedoch eine Balance zwischen der Rechten des
Copyright-Besitzers und den Rechten des Benützers darstellen.
Mit einer Revidierung des Copyrights sollen nun nicht nur die Rechte
des Copyrights-Besitzers sondern auch die Rechte des Benützers verbessert
werden. Das White Paper ist jedoch nur ein Interessenpapier der Copyrights-Industrie.
b) Fair Use in the Electronic Age: Serving the Public
Interest
In einem Statement "Fair Use in the Electronic Age: Serving the Public
Interest" reagierten sieben amerikanische Bibliotheksvereinigung auf das
White Paper, dass die Fair Use Rechte stark einschränken wollte. Ohne
eine Copyrights-Verletzung zu machen, sollten Bibliotheken und Benutzer
folgende Rechte zugestanden werden:
„Without infringing copyright, the public has a right to expect:
-
to read, listen to, or view publicly marketed copyrighted material privately,
on site or remotely
-
to make or have made for them a first generation copy for personal use
of an article or other small part of a publicly marketed copyrighted work
or a work in a library’s collection for such purpose as study, scholarship,
or research; and
-
to make transitory copies if ephemeral or incidental to a lawful use
and if retained only temporarly
Without infringing copyrigth nonprofit libraries and other Section 108
libraries, on behalf of their clientele, should be able:
-
to use electronic technologies to preserve copyrightes materials in
their collections;
-
to provide copyrighted materials as apart of electronic room service
-
to avoid liability, after posting appropriate copyright notices, for
the unsupervised actions of their users. [lit94]
Die neuen Möglichkeiten der Technologien sollen nicht nur zum Vorteil
der Besitzer von geistigem Eigentum ausgelegt werden. Wenn die neuen Technologien
es vereinfachen in einer Bibliothek geistiges Eigentum zu verwalten und
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sollten sie auch das
Recht dazu haben es zutun. Auch die Verantwortung zum Missbrauch des zur
Verfügung gestellten Materials, darf nicht gegen die Bibliotheken
oder Internet Provider verwendet werden.
3.2.3 Politics
Zusammen haben sie eine Organization mit dem Namen Digital Future Coalition[5],
an der Bibliotheken, Unterhaltungselektronikproduzenten, Software und Computerfirmen,
Telekom-munikationsfirmen, Bildungsinstitute, Bürgerrechtsbewegungen,
Internet Provider, Konsumschutzorganisationen und Autoren beteiligt sind,
gegründet. Ihr Ziel ist es, dass das White Paper nicht an einer Internationalen
Konferenz oder im amerikanischen Kongress als verbindliche Regelung anerkannt
wird. Eine zukünftige Regelung soll ihrer Ansicht nach die Benutzungsrechte
(Fair Use) auch beachten und teilweise sogar erweitern..
3.3 Technophile, Cyberfreaks, Hacker
3.3.1 Hauptakteure
Sie sind wohl die interessante Gruppierung in der Copyrightfrage. Sie bilden
einen lockeren Verbund und sind keiner zentraler Organisation untergeordnet.
Sie sind die Freaks des Internets und die "Bewohner" dieser virtuelle Welt.
Sie sind von einer Technikgläubigkeit durchzogen, dadurch betrachten
sie die ganze Welt aus dieser Perspektive.
3.3.2 Policy
a) Copywrong, das Ende des Copyright
Das Copyrightgesetz ist ein altes Artefakt der Vergangenheit. Sie sind
überzeugt, dass jeglicher Versuch es zu übertragen scheitern
wird . Neue Technologische Möglichkeiten können nicht durch neue
Gesetze eingeschränkt werden. Bestehende Gesetze für die Software
werden nicht beachtet. Das Bewusstsein eines Vergehens besteht nicht in
der Bevölkerung.
Gesetz und allgemeine Praxis klaffen in diesem Bereich jedoch in
gefährlichen Masse auseinander. Die Gesetze gegen die unlizensierte
Reproduktion von kommerzieller Software sind klar und streng - nur beachtet
sie keiner. Gesetze gegen Softwarepiraterie sind praktisch nicht durch-setzbar,
und sie zu übertreten ist allgemein Usus, so dass sich nur eine kleine
Minderheit, ob aus Angst oder schlechtem Gewissen bemüssigt fühlt,
sich an sie zu halten. [bar95 S,81]
Zudem sind die Erfahrungen mit den elektronischen Medien noch zu gering.
Zuerst sollten sich nämlich dieses Medium entwickeln und danach sollten
aufgrund des herausgebildeten gesellschaftlichen Konsenses ein Gesetz entstehen
und nicht umgekehrt. Eine Gesetzgebung soll zudem nicht die technologischen
Entwicklungen blockieren oder abbremsen.
b) Information wants to be free...
All of humanity should have the ability to access virtually any
known information. [cart96 S,84]
Information kann nicht gehortet werden. Alle haben das Recht auf alle Informationen.
Durch das Wegfallen der physikalische Hülsen (Buch) ist Information
nicht mehr eingeengt und für jeden erreichbar. Die technologischen
Entwicklungen erlauben neue Umgangsformen mit geistigem Eigentum, die dessen
bessere Verwertung erlauben.
3.3.3 Politics
Ihr Einfluss besteht hauptsächlich in Beziehungen zu den Gegnern des
White Papers. Sie sind in virtuellen Gemeinschaften organisiert (z.B. Well
Electronic Frontier Foundation) und pflegen dort den Austausch mit Gleichgesinnten.
Einige ihrer Vertreter befinden sich in den Gremien von Wissenschaftsinstituten
oder partizipieren aktiv an der momentanen Diskussion.
3.3.4 Sichtweise des Internets
3. Perhaps the most interesting scenario, the information economy
crashes worse than Marxism, everything gets entirely and utterly screwed
up, no governmental policy of any kind is ever able to effect anything,
nothing stabilizes, nothing is workable, no theory makes sense, chaos ensues
and it stays that forever (HEAVY WEATHER).[cart96
S,86]
Diese chaotische Ordnung ermöglicht es, dass neue Arten von Werken
entstehen. Solche die aus Werken vieler anderer entstanden sind und zusammen
eine neue Form bilden. Sie haben die Vorstellung, dass der Cyberspace zukünftig
jegliche andere Kommunikationsart ersetzen kann.
3.4 Aktueller Stand in der Copyright-Debatte: Die WIPO-Konferenz
12/96
Eine zukünftige Gesetzgebung entscheidet sich entweder an einer internationalen
Konferenz oder falls das White Paper in den U.S.A. oder eine ähnliche
Richtlinie in der EU (Green Paper) durchgesetzt wird. Falls nämlich
das White Paper in den USA ratifiziert wird, ist die amerikanische Behörde
gezwungen den Copyrightschutz jeglichen in Amerika hergestellten geistigen
Eigentümer in allen Handelsländern zu garantieren. Die Berner
Konvention von 1886 ist das momentan gültige internationale Abkommen
über den Schutz von geistigem Eigentum. Sie wird jeweils im Schnitt
alle 10 - 20 Jahre durch das Hinzufügen eines Protokolls an die neuen
Umstände angepasst. Gäbe es also eine Entscheidung an der WIPO-Konferenz,
würde diese ins Protokoll eingetragen und spätere Änderungen
sind schlecht möglich.
3.4.1 Voraussetzungen
a) Beschlussfähige Instanzen
An dieser Konferenz können jeweils nur Vertreter von Staaten teilnehmen
und diese sind beschlussfähig. Da das White Paper von der Clinton
Administration in Auftrag gegeben wurde, vertrat diese Delegation die Haltung
des White Papers. Die amerikanischen Gegner des White Papers waren gezwungen
mit anderen Staaten zu kooperieren.
Einen weiteren Konflikt gab es durch die verschiedenen staatlichen Delegationen.
Während in Frankreich das Kulturministerium für Urheberrechte
verantwortlich ist, unterstehen die Copyrightsgesetze in den U.S.A. dem
Wirtschaftsministerium.
b) Vorgeschlagenes Treaty der WIPO
Das von der WIPO vorgeschlagene Protokoll entsprach in grossen Teilen in
etwa dem White Paper und wurde deshalb von der amerikanischen Delegation
unter Bruce Lehmann heftig unterstützt.
Das WIPO-Protokoll stiess dabei auf grossen Widerstand von anderen Staaten.
Eine Koalition aus afrikanischen Staaten stellte sich kritisch gegenüber
das White Paper. Ihre Argumentation basiert darauf, dass sie noch zu wenig
Erfahrungen mit den neuen digitalen Medien gemacht haben und sich dadurch
nicht zukünftige Entwicklungschancen zugunsten den technologisch weiterentwickelten
Staaten vergeben möchten. Mit einer Einsetzung diese WIPO-Protokolles
befürchteten sie, dass sie wirtschaftlich benachteiligt werden. Hinter
der afrikanischen Koalition standen die Telekommunikationsgesellschaften
und andere Gegner des WIPO-Protokolls.
3.4.2 Entscheidungen
But the real news is what didn´t happen at the World Intellectual
Property Organization (WIPO) gathering in Geneva, a diplomatic conference
convened to hammer out a new copyright treaty for the digital age.[sam97]
Eine zukünftige Gesetzgebung konnte noch nicht festgelegt werden.
Die verschiedenen Interessengruppen und ihre Positionen waren zu unterschiedlich.
Keine der Parteien war zu einem Kompromiss bereit. In einem Punkt waren
sich die Delegationen jedoch trotzdem einig. Eine neue globale zukünftige
Regelung für die Urheberrechte im Internet ist notwendig. Die genauen
Bestimmungen dieser Urheberrechtsregelung sollen aber erst Thema zukünftiger
Konferenzen sein.
Die von Copyrightsverfechtern erwünschte Kontrolle über jegliche
auch bei der Übermittlung entstehenden Kopie, wurde aus dem Protokoll
entfernt. Die Diskussion führte durch die unterschiedlichen Meinungen
auch nach langer Diskussion zu keinem von allen Parteien vertretbaren Konsens.
Es wurde entschieden, dass Fair Use Rechte auch im Internet bestehen
und nicht über Lizenierungsmodelle eingeschränkt werden dürfen.
Über die Reichweite von Fair Use Rechten wurde noch nicht entschieden.
Die Aufnahme von Datenbanken in die Kategorie geistiges Eigentum wurde
verschoben und die WIPO wird in einer im Juni 1997 stattfindenden Konferenz
nochmals darüber diskutieren.
Kritiker des White Papers hoffen nun, dass durch die Absage einer strikten
Regelung im Sinne des White Papers oder der von der WIPO vorgeschlagenen
Protokolle, sich keiner der beiden Vorschläge durchsetzen wird. Die
Befürworter des White Papers versuchen jetzt, trotz der Ablehnung
an der WIPO-Konferenz, sich im amerikanischen Kongress durchzusetzen. Sie
erhoffen sich, dass andere Länder zugunsten wirtschaftlicher Beziehungen
den USA folgen würden.
[TITELBLATT] [INHALT]
Kapitel [K1] [K2] [K3]
[K4] [K5] [K6]
[Fussnoten] [Quellen]
4 Auswirkungen der elektronischen Publikation
4.1 Vereinfachung der Publikation und Steigerung des
Angebots
4.1.1 Reduktion des Publikationsaufwandes
Die Möglichkeit, dass jeder Empfänger auch zum Sender werden
kann, verändert das bestehende Gefüge aus Informationsanbietern
und Informationsempfängern enorm. Gegenüber den traditionellen
Publikationskanälen sind die Produktions- und Vertriebskosten minimal.
Es ist nicht mehr eine Zwischeninstanz in Form einer Verwertungsgesellschaft
notwendig, die die Publikation zum Beispiel in Buchform ermöglicht.
Die Kette Autor - Verlag - Benutzer/Bibliothek wird durch Wegfallen des
Verlages gekürzt, ja eigentlich könnte sogar die Bibliothek überflüssig
werden. Gegen diese Existenzbedrohung wehren sich die Verlage, indem sie
mit Gesetzen ihre Notwendigkeit erhalten möchten.[Kapitel
3.1] Elektronisch veröffentlichte Artikel sind im Gegensatz zu
ihren auf Papier veröffentlichten Pendants nie ausverkauft.
Fehler oder Änderungen können im Text jederzeit vorgenommen werden
und es wird keine neue Auflage dafür benötigt.
Während viele physikalische Publikationen nur an gewissen Orten
wie zum Beispiel Bibliotheken verfügbar sind, kann ein im Internet
veröffentlichtes Dokument von überall auf der Welt betrachtet
werden. Die Zeit bis zur Veröffentlichung des Werkes wird um ein vielfaches
verkürzt. Der Zeitaufwand für den Druck und den Vertrieb entfällt.
4.1.2 Steigerung des Angebotes
a) globale Konkurrenz der Informationsanbieter
Die Anzahl der Informationsanbieter im Internet ist durch die globale Reichweite
explodiert. Noch nie war es so einfach, mit so wenig Aufwand ein Dokument
weltweit zu veröffentlichen und einem weltweiten Publikum bekannt
zu machen. Eine Publikation muss nicht mehr nur lokal oder national konkurrenzieren,
sondern weltweit oder zumindest im gleichen Sprach- oder Kulturraum.
Durch die chaotische Struktur ist es jedoch sehr schwierig diese Informationen
zu finden. Es entsteht eine grosse Konkurrenzsituation zwischen den Informationsanbietern.
Die auswählbaren Informationsquellen steigen, doch die exakt gewünschte
Information ist schwierig zu finden. [dys94]
Die Explosion der Anzahl Dienstanbietern führt zu einer grösseren
Auswahl an geistigem Eigentum. Die Anbieter von geistigem Eigentum müssen
darum kämpfen, wahrgenommen zu werden. Sie müssen ihre Produkte
gegenüber einer grossen Konkurrenz anpreisen. Für den Suchenden
wird es schwieriger unter den vielen Angeboten auch das qualitativ richtige
für sich zu finden.
b) Strategien für Content Provider
The likely best defense for content provider is to exploit that
situation -- to distribute intellectual property free in order to sell
services and relationsship. The provider´s task is to figure out
what to charge for and what to give away for free -- all in the content
of what other providers are doing and what costumers expect.
This is not a moral decision but a business strategy. The issue
isn´t that intellectual property laws should (or will) disappear,
rather they will become less important in the scheme. [dys94]
Esther Dyson geht davon aus, dass die Art der kommenden Gesetzgebung unwichtig
ist. Egal ob sich Copyrights durchsetzen oder nicht, die zukünftigen
Inhalte müssen immer weltweit mit vielen ähnlichen Werten konkurrenzieren.
Anstelle sich gegen die neue Situation zu wehren und konservativ versuchen
alte Modelle am Leben zu erhalten, wäre es viel besser die spezielle
Art des Internets zu adaptieren und mit ihr zu arbeiten. Den auch die Digitalisierung
bringt neue wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten. Ein Grossteil der
Informationen wird gratis als Werbung für kostenpflichtige Angebote
abgegeben. Ein Zwiespalt besteht in der Problematik, dass ein Informationsanbieter
zuerst weit bekannt sein muss, damit er davon finanziell profitieren kann.
Um aber eine weiten Bekanntheitsgrad zu erreichen muss er sein Werk zu
extrem günstigen Konditionen oder sogar gratis anbieten.
4.1.3 Taxometrie von Informationen - Intellectual Value
versus Market Value
Während der Wert einer Information sehr hoch sein kann, kann ihr Marktwert
extrem niedrig sein. Ein hohen Informationswert und einen geringen Marktwert
hat zum Beispiel Alltagswissen, nach dem viele ihr Handeln richten. Einen
hohen Marktwert haben Informationen, die viele benötigen aber nur
eine geringe Verbreitung haben. Dies ist jedoch zeitlich sehr beschränkt,
da sich Informationen innert kürzester Zeit weit verbreiten können.
Der zeitliche Vorsprung oder die begrenzte Ausbreitung machen den Marktwert
aus.
Eine Information kann wertlos sein, wenn sie nicht in einem entsprechenden
Kontext steht. Der Verwender dieser Information muss sie benützen
können, sonst ist sie für ihn wertlos. Für einen anderen
Verwender kann dieselbe Information jedoch extrem wertvoll sein.
4.1.4 Filtermechanismen zur Informationsbeschaffung
a) künstliche Filtermechanismen
In der enormen Informationsflut wird es wichtiger die gesuchte Information
aus der Datenflut filtern zu können. Intelligente Suchroboter oder
Suchdienste können bei der Suche nach Information behilflich sein.
Trotzdem erscheint dann die Information meist in einer noch nicht bearbeiteten
oder im Interesse des Suchenden zugeschnittenen Form.
b) Aufbereitung der gefilterten Information
Die Filterung und Aufbearbeitung der Informationen kann von Zwischeninstanzen
vorgenommen werden. Indem jemand eine Information exakt so aufbereitet,
wie sie von einer speziellen Firma benötigt wird, wie zum Beispiel
eine Marktanalyse, erhält diese Information nur für diese Firma
einen hohen Wert. Solche Dienste müssen separat angefordert und können
von Zwischeninstanzen, wie zum Beispiel Verlagen, übernommen werden.
4.2 Wissenschaftliche Publikation und Fachblätter
"Fachzeitschriften gehören auf die elektronische Ebene, denn
damit kann man die Inhalte sehr viel besser aufschliessen als mit einem
Printwerk" [siet94]
In der Wissenschaft ist ein enger und schneller Informationsfluss sehr
wichtig. Das Interesse eines Wissenschaftlers besteht in der weiten Verbreitung
seines Werkes, die finanziellen Zusatzeinnahmen über einen Buchveröffentlichung
sind nicht relevant. Mit einer elektronischen Veröffentlichung auf
dem Internet erreichen wissenschafliche Publikationen eine grosse Verbreitung
mit sehr kleinem Aufwand. Der Umweg über Verwertungsgesellschaften
entfällt. Die Texte werden dadurch nicht mehr von einen Verlag aufbereitet
und müssen vom Forscher selber gestaltet und in eine per Internet
lesbare Form gebracht werden. Der zukünftige Forscher muss also seine
Arbeiten auch präsentieren können und überlässt dies
nicht mehr den Verlagen. Zudem müssen auch die Urheberrechte nicht
mehr an die Verlage abgegeben werden, sondern bleiben beim Forscher, der
allein über die Publikation entscheidet. Die hohen Kosten für
die Herstellung und den Vertrieb der Werke in gedruckter Form entfallen.
Die Wissenschaftspublikationen, die oftmals nur wegen der kleinen Auflage
und den dadurch entstehenden Kosten sehr teuer sind, könnten so gratis
zur Verfügung gestellt werden, ohne dass dies zu einer Senkung des
Angebots führen würde.
Auch Ausgaben für den Bibliotheksetat würden sinken, da die
Artikel jeweils bei Bedarf vom Internet geholt werden können. Dies
ist ein enormer Vorteil für Randgebiete mit wenigen Forschern, denn
auf deren Artikel wird gerade bei Kürzungen im Bibliotheksetat zuerst
verzichtet. [siet94]
4.3 Business Information und Informationsanbieter
"Owning" the intellectual property is like owning land: You need
to keep investing in it to get a payoff; you can´t simply sit back
and collect rent. [dys94]
Gerade Werte die nicht einfach reproduziert werden können, werden
immer wichtiger. Zentraler Aspekt ist die Aufbereitung der Informationen
genau nach dem Kundenwunsch. Diese spezielle Information, die nur für
den Kunden sinnvoll ist, kann kostenpflichtig sein.
Wichtiger Grundgedanke ist, dass die Zusatzleistungen oder die Form
in der das geistige Eigentum präsentiert wird, den Marktwert bestimmt.
Der Wert eines physikalischen Buches liegt nicht mehr an der Information
im Buch, den diese Information ist frei verfügbar, sondern in der
physikalischen Form des Buches.
Zudem sollte eine Beziehung zwischen dem Informationsanbieter und dem
Kunden entstehen. Der Anbieter liefert die Informationsinhalte frei zum
Kunden. Um die Daten jedoch verwenden zu können, benötigt der
Kunde oft Support, der ihm kostenpflichtig zur Verfügung gestellt
wird.
Die Arbeit für zukünftige Informationsanbieter besteht also
im Aufbereiten, Präsentieren und Verständlichmachen von Inhalten.
Der Wert einer Information ist vom Zeitpunkt abhängig. Während
eine gerade exklusiv verbreitete Information einen hohen Wert hat, verliert
sie ihn nach kurzer Zeit. Die Zeitschrift Wired hat sich das zum Prinzip
gemacht, während die Printausgabe den neusten Stand hat, erscheinen
alle Artikel etwa drei Wochen später in Onlineform. Wer jetzt gerade
die Information benötigt, muss sie auf dem herkömmlichen Weg
kaufen, danach ist sie aber gratis verfügbar.
4.4 Künstlerische Werke und Unterhaltungsmedien
Durch die weltweite Konkurrenzsituation ist es für den Künstler
immer schwieriger sein Produkt zu vermarkten. Es finden sich viele Anbieter
die ähnliche Werke anbieten. Esther Dyson geht davon aus, dass es
in Zukunft wenige Künstler mit einem weltweiten Bekanntheitsgrad geben
wird. Die Künstler werden eher einen lokalen Bekanntheitsgrad in einer
lokalen Gemeinschaften haben, wobei lokal nicht örtlich gemeint ist.
Eine andere Möglichkeit wäre ihre Werke als Werbung für
andere Produkte anzubieten und so ihre finanzielle Entschädigung,
von der Werbefirma und nicht mehr direkt vom Benützer ihrer Werke
zu beziehen. Dies hätte aber eine Abhängigkeit der Künstler
von einer Werbefirma zur Folge.
Auch das Mikrobilling das Zahlungen von extrem kleinen Beträgen
übers Internet ermöglichen sollte, könnte den Künstlern
zu einer Entschädigung helfen.
Eine Chance besteht für Dyson in den nicht digital reproduzierbaren
Werken. In diese Kategorie gehören zum Beispiel Theaterstücke.
Die digitale Aufnahme per Film ist nur ein Abklatsch des Orginals. Die
Atmosphäre, die gesellschaftliche Umgebung machen eine Aufführung
zu einem einzigartigen Akt.
[TITELBLATT] [INHALT]
Kapitel [K1] [K2] [K3]
[K4] [K5] [K6]
[Fussnoten] [Quellen]
5 Schlussfolgerungen und kritische Betrachtungen
5.1 Rechtliche Regulierungen für geistiges Eigentum
Die Entscheidung über die Art der Copyrightgesetze im Internet ist
noch nicht gefallen. Die Tendenzen zeigen klar auf einen Kompromiss der
Interessengruppen in einer gemässigten Gesetzgebung für
geistiges Eigentum. Es stellt sich nun die Frage ob die Copyright-Industrie
ihren Aussagen, in die elektronische Publikation nicht zu investieren,
falls ihre Rechte nicht genügend geschützt seien und sie genügend
Durchsetzungskraft haben, treu bleiben. Ein Ausbleiben der Unterhaltungsindustrie
könnte eine Verzögerung der Kommerzialisierung des Internets
zur Folge haben. Ob die neuen im Internet entstehenden Informationsdienste
dem herkömmlichen Angebot Konkurrenz bieten können und sogar
qualitativ überbieten können, ist nicht klar. Jedenfalls könnten
sie dadurch die auf dem Copyright basierenden Industrien zwingen, ihre
Aktivität im Internet zu erhöhen.
5.2 Technologische Entwicklungen
a) Zahlungen übers Internet: Mikrobilling
Eine Technologie, die schon lange erwartet und als Killerapplikation bezeichnet
wird, ist die finanzielle Bezahlung übers Internet. Dadurch
sollte es ermöglicht werden Dienste kostenpflichtig zu machen. Mit
extrem kleinen Beiträgen, die sich im Rappenbereich bewegen, könnten
Suchdienste wie Altavista wirtschaftlich rentieren. Fragwürdig ist
hingegen, ob nicht andere Dienstanbieter beginnen würden, dasselbe
gratis zu Werbezweck zur Verfügung zu stellen.
b) Entwicklung der Computertechnologie
Die momentane Navigation durchs Internet und die Ergonomie des Computers
stehen noch in ihren Anfängen. Während eine in Buchform aufbereitete
Lektüre einfach zu lesen ist, ermüdet die lange Zeit an einem
Monitor den Menschen. Das Benützen des World Wide Web benötigt
immer noch gewisse Computerkenntnisse. Durch zukünftige Softwareentwicklungen
und Hardwareentwicklungen sollte dies vereinfacht und verbessert werden.
LCD-Bildschirm e,die handlicher und portabler wären, könnten
eine Konkurrenz zur Tageszeitung in Papierform werden. Ob diese technologischen
Entwicklungen jedoch möglich sind, ist noch nicht klar. Auch stellt
sich die Frage nach dem zukünftigen Browser. Erstmals wurde Software
präsentiert, die nach dem herkömmliche Push-Prinzip funktionieren
(Marimba, Pointcast), ob diese jedoch eine Konkurrenz zu den herkömmlichen
Browser sein können, ist fraglich.
5.3 Zusammenfassende Betrachtung
Beim Erarbeiten der Literatur wurde mir klar, dass eine klare Aussage über
die Zukunft von geistigem Eigentum im Informationszeitalter nicht möglich
ist.
Die Diskussion um die Auswirkung der Informationstechnologie auf geistiges
Eigentum wird geführt von Interessengruppen, die über Druckmittel
versuchen, die Technik zu ihrem Vorteil zu verwenden. Das dies jedoch nicht
unbedingt der Beschaffenheit des Internets entspricht ist zweitrangig,
da versucht wird über Gesetze die Entwicklung der Informationstechnologie
in die gewünschte Richtung zu weisen. Interessanterweise wird versucht
eine technologische Entwicklung zu blockieren um wirtschaftliche Einnahmequellen
zu erhalten. Ähnliches Verhalten zeigt sich jedoch immer wenn neue
Technologien sich durchzusetzen beginnen. In dieser Zeit des Umbruches
werden die Weichen für die Zukunft des geistigen Eigentums auf dem
Internet gestellt. Einige Veränderungen ergeben sich aber, egal welche
zukünftige Gesetzgebung sich durchsetzen wird.
Sie beziehen sich vor allem auf die nicht kommerzielle Nutzung des Internets,
also oftmals als ein Hilfsmittel zur Wissenschaft:
-
die internationale Vernetzung erlaubt Informationen innert kürzester
Zeit überall weltweit zur Verfügung zu stehen
-
die Speicherungsweise von Informationen in elektronischen Speichermedien,
erlaubt eine einfache Verwaltung und Verbreitung von geistigem Eigentum
-
die Verbreitung einer Publikation wird nicht mehr durch die physikalische
Auflage und den lokal begrenzten Vertrieb eingeengt
Eine interessante Zusammenfassung, die jedoch auf der Annahmen beruht,
das Urheberrechtsgesetze unwichtig in der zukünftigen Informationsgesellschaft
werden, liefert Esther Dyson:
The question of what happens to intellectual property on the Net
may be summed up like this; value shifts from the transformation of bits
rather than bits themselves, to services, to the selection of content,
to the presence of other people, and to the assurance of authenticity -
reliable information about sources of bits and their future flows. In short,
intellectual assets and property deprecitate while intellectual processes
and services appreciate. [dys94]
[TITELBLATT] [INHALT]
Kapitel [K1] [K2] [K3]
[K4] [K5] [K6]
[Fussnoten] [Quellen]
FUSSNOTEN:
[1] Der Begriff Copywrong wurde erstmals von Richard
Stallman in seinem im Wired März 1993 erschienen Artikel Copywrong
verwendet
[2] Die World Intellectual Property Organization (WIPO)
ist die Internationale Instanz die sich mit der weltweiten Angleichung
von Urheberrechten beschäftigt. [WIPO-Homepage]
[3] Vor allem die Frage nach dem Patentieren von Softwarealgorithmen
stellt viel rechtliche Probleme. Weiterführende Quellen zum Thema:
-
The League for Programming Freedom: Against Software Patents
-
Paul Heckel: Debunking the Software Patents Myths:
[4] Clipper Chip: Von der amerikanischen Regierung in
Auftrag gegeben, soll der Clipper Chip, sichere verschlüsselte Datenübertragungen
ermöglichen, die jedoch auch vom Staat eingesehen werden dürfen.
[5] Digital Future Coalition: http:\\www.dfc.org
[TITELBLATT] [INHALT]
Kapitel [K1] [K2] [K3]
[K4] [K5] [K6]
[Fussnoten] [Quellen]
QUELLEN:
Einige Quellen sind nur im Internet verfügbar, andere wiederum sowohl
als Druckform und in elektroni-scher Form. Wenn immer möglich werden
beide Quellen angegeben. Da sich die Links im Internet oftmals ändern,
kann es sein, dass einige Texte an den angegeben URLs nicht gefunden werden.
In der Online-Version
(http://www.unizh.ch/~boosda/cybersem.html) dieses Textes wird versucht,
die Links auf dem aktuellen Stand zu halten.
[whit94]
The Report of the Working Group on Intellectual Property Rights(1994):
Intellectual Property and the National Information Infrastructure (White
Paper), 1. September 1994
URL: http://www.uspto.gov/web/offices/com/doc/ipnii/
[bar95]
Barlow John Perry: Wein ohne Flaschen, Globale Computernetze, Ideen-Ökonomie
und Urheberrecht. In: Stefan Bollmann, Hrsg. : Kursbuch Neue Medien, Bollmann
Verlag, Mannheim, 1995. S.79 - 106
URL:
http://www.hotwired.com/wired/2.03/features/economy.ideas.html
[brow97]
Browning John: Africa 1 Hollywood 0. Wired Issue 5.03 März 1997
URL:http://www.wired.com/5.03/netizen/
[cart96]
Carter Mary E: Electronic Highway Robbery. Peach Pit Press, Berkeley
1996
[coy]
Coyle Karen: Copyright in the Digital Age
URL: http://www.dla.ucop.edu/ec/sfpltalk.html
[dys95]
Dyson Esther. Intellectual Value. Wired Issue 3.07 July 1995
URL: http://www.hotwired.com/wired/3.07/features/dyson.html
[dys94]
Dyson Esher: Intellectual Property On The Net, 1994
URL: http://www.eff.org/pub/Publications/Esther_Dyson/ip_on_the_net.article
[fis93]
Fisher Janet: „Copyright: The Glue of the System.". Journal of Electronic
Publishing,1993
URL:http://www.press.umich.edu/jep/works/fisher.copyright.html
[han96]
Hance Oliver: Internet-Business & Internet-Recht Rechtliche Regelungen
auf der Datenautobahn. Mc Graw Hill, Brüssel, 1996
[kat96]
Katzenberger Paul: Elektronische Printmedien und Urheberrecht. Schäffer-Poeschel
Verlag. Stuttgart 1996
[krbe96]
Kreile Reinhold, Becker Jürgen: Multimedia und die Praxis der
Lizenzierung von Urheberrechten: GEMA-Jahrbuch 1995/1996
URL: http://www.gema.de/publik/jahr96/mm_inhalt.html
[leh96]
Lehman, Bruce A.: Business and Artists’ Rights in the Digital Age:
Join Australia/OECD Conference on Security, Privacy and Intellectual Property
Protection in the Global Information Infrastructue. Canberra, 7-8 February
1996
URL: http://www.nla.gov.au/gii/lehman.html
[lit96]
Litman Jessica: New Copyright Paradigms, 1996
URL: http://www.msen.com/~litman/paradigm.htm
[lit95]
Litman Jessica: „Revising Copyright Law for the Information Age." Twenty-third
Annual Telecommu-nications Policy Research Conference, 2. Oktober 1995.
URL: http://swissnet.ai.mit.edu/6805/articles/int-prop/litman-revising/revising.html
[lit94]
Litman Jessica: The Exlusive Right to Read: The Herbert Tenzer Memorial
Conference: Copyright in the Twenty-First Century, The Role of the Copyright
Office, 1994
URL: http://yu1.yu.edu/csl/journals/aelj/articles/13-1/litman.html
[loun]
Loundy David: Revising the Copyrigth Law for Electronic Publishing
URL: http://www.leepfrog.com/E-Law/Revising-HyperT.html
[lud96]
Ludlow Peter: Piracy, Property Rights, etc.: Does Information „Want
to Be Free?": In. Ludlow Peter Hrsg: High Noon on the Electronic Frontier:
Conceptual Issues in Cyberspace. The MIT Press. Massachusetts 1996 URL:http://senlab2.sbs.sunysb.edu/Users/pludlow/intro1.html
[lur96]
Lühr Rüdiger: Kommen die Urheber auf der Datenautobahn unter
die Räder?: Menschen Machen Medi-en. Zeitschrift der IG Medien. 3.96
[mac96]
Mack Lisa: World Intellectual Property Organization Protocol, 1996:
URL: http://www.libraries.wayne.edu/~jlitman/pmack.html
[nor95]
Norderhaug, Terje and Oberding, Juliet M. (1995): „Designing a Web
of Intellectual Property."
URL: http://www.ifi.uio.no/~terjen/pub/webip/950220.html
[sam97]
Samuelson Pamela: Big Media Beaten Back. Wired Issue 5.03 März
1997
URL:http://www.wired.com/5.03/netizen/
[sam96]
Samuelson Pamela: The Copyright Grab. Wired Issue 4.01 Januar 1996
URL:http://www.hotwired.com/wired/whitepaper.html
[samoct91]
Samuelson Pamela: Digital Media and the Law. Communication of the ACM.
Oktober 1991 URL:http://www.eff.org/pub/Intellectual_property/digital_media_and_law.paper
[samar91]
Samuelson Pamela : Is Information Property?. Communication of the ACM.
März 1991 URL:http://www.eff.org/pub/Intellectual_property/is_info_property.paper
[schw96]
Schwarz Matthias: Urheberrecht im Internet. 1996
URL:
http://www.jura.uni-muenchen.de/Institute/internet:II.html
[siet94]
Sietman Richard: Elektronisches Publizieren: Vor dem Phasensprung
URL: http://www.nonlin.tu-muenchen.de/chaos/Dokumente/physbl50.html
[stal93]
Stallman Richard M.: Copywrong. Wired Issue 1.03 März 1993 URL:http://www.wired.com/wired/1.3/departments/idees.fortes/stallman.copyright.html
[zan96]
Zanger Georg: Urheberrecht und Leistungsschutz im digitalen Zeitalter.
Orac Verlag. Wien 1996
[TITELBLATT] [INHALT]
Kapitel [K1] [K2] [K3]
[K4] [K5] [K6]
[Fussnoten] [Quellen]
Versionenänderung:
Version 1.1: Korrektur von grammatikalischen Fehlern (20.11.97)
Version 1.2: Weitere Korrektur von grammatikalische Fehlern (29.11.97)
[Homepage]
[My curriculum] [Papers]
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