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Im gesamten Text ist die männliche Form jeweils eingeschlossen, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt.
1.1 Name und Sitz des Vereins
Unter dem Namen "Verein trash.net" besteht mit Sitz in
Zürich ein Verein im Sinne von ZGB Art. 60ff von unbestimmter
Dauer.
Förderung und Verbreitung von freier Software und Inhalt und
Bereitstellung hierzu notwendiger Plattformen, insbesondere Hard- und Software sowie
weitere dazu notwendige Infrastruktur. Der Verein versucht, seine Dienstleistungen
auch interessierten Nichtmitgliedern in eingeschränktem Masse anzubieten.
Die Mittel von trash.net bestehen aus Spenden und Mitgliederbeiträgen,
Erlöse aus Veranstaltungen, allenfalls aus Sponsoringbeiträgen und Werbeeinnahmen.
4.1 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, namentlich Präsidentin,
Aktuarin und Kassierin. Die Vereinsversammlung wählt die Präsidentin sowie die
anderen Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand
konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer für den Vorstand beträgt ein Jahr. Wiederwahl
ist möglich. Der Vorstand verwaltet das Vereinsvermögen, erlässt Reglemente und
Richtlinien und kontrolliert deren Vollzug. Weiter ist der Vorstand um die Einrichtung
und Wartung der von den Mitgliedern in der Vereinsversammlung festgelegten
Dienstleistungen besorgt. Der Vorstand ist ausdrücklich nicht verpflichtet, diese
Dienstleistungen ohne zeitlichen Unterbruch und in gleich bleibendem Umfang
anzubieten.
Es liegt in der Kompetenz des Vorstandes, zusätzlich zu der von der GV gewählten
System-Administratorin weitere Co-Sys-Administratorinnen bis zur nächsten
Vereinsversammlung einzusetzen. Der Vorstand kann Mitglieder von Techstaff (siehe 4.3)
aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt suspendieren.
Der Vorstand ist
darum besorgt, den Vereinszweck in eine Corporate Identity umzusetzen.
Ausserdem können einzelnen Mitgliedern vom Vorstand adäquate Privilegien gewährt
werden (z.B. erweiterte Dienste, Erlassung des Mitgliederbeitrages, ...).
Der Vorstand gibt sich ein Organisationsreglement. Er kann Beschlüsse sowohl an
gemeinsamen Sitzungen fällen, als auch auf dem Zirkularweg, mittels elektronischer
Post oder anderer geeigneter Kommunikationsmittel (siehe 7.2).
4.2 Vereinsversammlung
Die jährliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Mitglieder
und Ehrenmitglieder werden persönlich eingeladen. Willkommen sind auch Freundinnen des
Vereins und Interessierte. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, welche nicht von
Gesetzes wegen ausgeschlossen werden müssen. Der Vorstand lädt die Mitglieder
rechtzeitig ein. Die Einladung sowie die
Mitgliederversammlung können auf elektronischem Weg erfolgen (siehe 7).
4.3 Techstaff
Zur Betreuung der technischen Infrastruktur von trash.net wird eine System-Administratorin
und ggf. weitere Co-Sys-Administratorinnen durch die Vereinsversammlung gewählt.
Die System-Administratorin und die Co-Sys-Administratorinnen bilden das Organ Techstaff.
Die System-Administratorin kann nach Absprache mit dem
Vorstand geeignete Personen in Techstaff aufnehmen.
5.1 Ein- und Austritt von Mitgliedern
Der Ein- oder Austritt von Mitgliedern erfolgt jeweils zum Jahreswechsel.
Ein Mitglied gilt als provisorisch aufgenommen, wenn das Anmeldeformular ausgefüllt und der
Antrag vom Vorstand gutgeheissen wurde. Eine Mitgliedschaft gilt als suspendiert,
wenn der Mitgliederbeitrag nicht innerhalb des ersten Quartals des Kalenderjahres
entrichtet wurde. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn ein Mitglied
bis Ende Jahr keinen Mitgliederbeitrag entrichtet hat.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Bezahlung des
Mitgliederbeitrags keinerlei rechtlicher Anspruch auf irgendwelche Dienstleistungen besteht.
Trash.net kommt keinerlei Verantwortung zu in Bezug auf
Datenschutz und Datenverluste von auf trash.net Servern abgelegten Daten.
5.2 Mitgliederbeitrag
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Vereinsversammlung festgesetzt.
Der Mitgliederbeitrag ist einmal jährlich zu entrichten und wird im ersten Quartal
des Kalenderjahres fällig. Provisorisch aufgenommene Mitglieder haben den ganzen
Mitgliederbeitrag unabhängig vom Zeitpunkt der provisorischen Aufnahme zu
entrichten. Gleiches gilt auch für zusätzliche Dienstleistungen.
Wird ein fälliger Mitgliederbeitrag nicht termingerecht überwiesen wird die
Mitgliedschaft und der Account suspendiert.
Konditionen und Kontoinformationen werden auf trash.net veröffentlicht. Mitglieder
aus dem Ausland haben für allfällige Spesen der Überweisung selber aufzukommen.
5.3 Ausschluss von Mitgliedern
Einem Mitglied kann ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Vorstand der
Zugang zu den Diensten vorübergehend gesperrt werden. Ein Mitglied muss vom Vorstand
verwarnt oder gegebenenfalls von den Diensten ausgeschlossen werden, wenn es
vorsätzlich, mehrfach oder schwerwiegend gegen die Benutzerordnung verstösst. Wenn ein
Mitglied den Zielsetzungen des Vereins entgegenwirkt oder dem Ansehen des Vereins
abträgliche Aktivitäten entfaltet, kann es von der Vereinsversammlung ausgeschlossen
werden. Das
Erlöschen der Mitgliedschaft bewirkt den Verlust von allfällig bestehenden
Ansprüchen auf das Vereinsvermögen.
5.4 Ehrenmitglieder
Die Generalversammlung kann natürliche Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Die Ehrenmitglieder sind von den Mitgliederbeiträgen befreit.
Der Vorstand erlässt gemeinsam mit der System-Administratorin die Benutzungsvorschriften,
die für alle Mitglieder in gleichem Umfang bindend sind. Die jeweils gültige
Benutzerinnenordnung findet sich auf dem trash.net Server. Änderungen der
Benutzerinnenordnung werden gültig, sobald sie für alle Mitglieder einsehbar sind. Jedes
Mitglied ist zur Einhaltung einer geänderten Benutzerinnenordnung
verpflichtet, sobald es ihr/ihm mitgeteilt wurde (Ankündigung per Mail und auf
der Webseite).
Vor Eröffnung eines neuen Accounts bestätigt das künftige Mitglied mit
seiner Unterschrift, von der aktuellen Benutzerinnenordnung Kenntnis zu haben.
7.1 Zuständigkeit der Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung genehmigt die vom Vorstand bis dahin pendente Aufnahme und
Ausschlüsse von Vereinsmitgliedern. Sie wählt den Vorstand und gegebenenfalls neue
Organe. Weiter wählt die Vereinsversammlung eine System-Administratorin,
Co-Sysadmins sowie die Revisorinnen.
Die Vereinsversammlung legt den Mitgliederbeitrag fest.
7.2 Vereinsbeschluss
7.2.1 Anträge und Abstimmungsverfahren
Jedes Mitglied kann dem Vorstand Anträge unterbreiten, die er aus wichtigen Gründen
provisorisch bewilligen kann. Liegen besondere Umstände vor, kann der Vorstand
über einen Antrag an einer ausserordentlichen Vereinsversammlung auf elektronischem
Wege abstimmen lassen, gemäss der vom Vorstand festgelegten Prozedur.
7.3 Stimmrecht und Mehrheit
Im Falle der Stimmengleichheit fällt die Vereinspräsidentin den Stichentscheid.
Die Revisorinnen sind verpflichtet, nach Ablauf des Rechnungsjahres die Bilanz
und die Betriebsrechnung zu prüfen und der Vereinsversammlung jährlich Bericht und
Antrag zu stellen.
Wird der Verein trash.net durch Mehrheitsbeschluss der Vereinsbesammlung oder aus
rechtlichen Gründen aufgelöst, ist der Verein um die anteilmässige Verteilung
der
verbleibenden Mittel besorgt. Wird der Verein trash.net unmittelbar durch eine
nachfolgende Institution gleicher Gesinnung ersetzt, werden allenfalls übrig bleibende
Mittel vollständig dieser Institution übergeben.
10.1
Es wird darauf hingewiesen, dass der Besitzer der Domain trash.net, Lukas Karrer,
diese dem Verein für unbefristete Zeit überlasst. Dies solange sich der Verein
innerhalb des schweizerischen Rechtssystems bewegt, nicht kommerziell ist und
Lukas Karrer eine Mailbox bei trash.net hat.
10.2
Einkünfte aus Sponsoringbeiträgen und eventuellen Werbeeinnahmen fliessen dem
Vereinsvermögen zu. Es ist jedoch nicht im Sinn der Gründerinnen, aus trash.net
einen kommerziellen Server zu machen. trash.net soll selbstkostendeckend
funktionieren, ein allfälliger Überschuss an Mitteln wird im Sinne der
Gründerinnen für
trash.net unmittelbar reinvestiert.
10.3
Die System-Administratorin entscheidet in eigener Kompetenz über die Art und den
Umfang der zur Verfügung gestellten Software. Die System-Administratorin hat die
Kompetenz, gegebenenfalls in Absprache mit dem Vorstand, Benutzungsbeschränkungen
zu erlassen. Dies gilt insbesondere für die Wahrung der Sicherheit der auf trash.net
gelagerten Daten.
10.4
Der Verein trash.net ist ausdrücklich darum bemüht, über seine Mitglieder
möglichst wenig Daten zu besitzen. Keinesfalls werden Daten zu kommerziellen Zwecken an
Dritte weitergegeben. über den Umgang mit Daten informiert die Benutzerinnenordnung.
10.5
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen.
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
10.6
Für alle Angelegenheiten gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.
Präsident Frank David
(unki auf trash.net)
Aktuar Roman Fischer
(romanf auf trash.net)
Kassier Lukas Karrer
(lkarrer auf trash.net)
Frühere Versionen der Statuten als Textdateien im Archiv:
Version 1.0: statuten-1.0.txt
Version 2.0: statuten-2.0.txt
Version 3.0: statuten-3.0.txt
Version 6.0: statuten-6
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