Statuten

Im gesamten Text ist die männliche Form jeweils eingeschlossen, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt.

1 Name und Sitz des Vereins

1.1 Name und Sitz des Vereins

Unter dem Namen "Verein trash.net" besteht mit Sitz in Zürich ein Verein im Sinne von ZGB Art. 60ff von unbestimmter Dauer.

2 Vereinszweck

Förderung und Verbreitung von freier Software und Inhalt und Bereitstellung hierzu notwendiger Plattformen, insbesondere Hard- und Software sowie weitere dazu notwendige Infrastruktur. Der Verein versucht, seine Dienstleistungen auch interessierten Nichtmitgliedern in eingeschränktem Masse anzubieten.

3 Mittel des Vereins

Die Mittel von trash.net bestehen aus Spenden und Mitgliederbeiträgen, Erlöse aus Veranstaltungen, allenfalls aus Sponsoringbeiträgen und Werbeeinnahmen.

4 Organe

4.1 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, namentlich Präsidentin, Aktuarin und Kassierin. Die Vereinsversammlung wählt die Präsidentin sowie die anderen Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer für den Vorstand beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand verwaltet das Vereinsvermögen, erlässt Reglemente und Richtlinien und kontrolliert deren Vollzug. Weiter ist der Vorstand um die Einrichtung und Wartung der von den Mitgliedern in der Vereinsversammlung festgelegten Dienstleistungen besorgt. Der Vorstand ist ausdrücklich nicht verpflichtet, diese Dienstleistungen ohne zeitlichen Unterbruch und in gleich bleibendem Umfang anzubieten.

Es liegt in der Kompetenz des Vorstandes, zusätzlich zu der von der GV gewählten System-Administratorin weitere Co-Sys-Administratorinnen bis zur nächsten Vereinsversammlung einzusetzen. Der Vorstand kann Mitglieder von Techstaff (siehe 4.3) aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt suspendieren. Der Vorstand ist darum besorgt, den Vereinszweck in eine Corporate Identity umzusetzen.

Ausserdem können einzelnen Mitgliedern vom Vorstand adäquate Privilegien gewährt werden (z.B. erweiterte Dienste, Erlassung des Mitgliederbeitrages, ...).

Der Vorstand gibt sich ein Organisationsreglement. Er kann Beschlüsse sowohl an gemeinsamen Sitzungen fällen, als auch auf dem Zirkularweg, mittels elektronischer Post oder anderer geeigneter Kommunikationsmittel (siehe 7.2).

4.2 Vereinsversammlung

Die jährliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Mitglieder und Ehrenmitglieder werden persönlich eingeladen. Willkommen sind auch Freundinnen des Vereins und Interessierte. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, welche nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen werden müssen. Der Vorstand lädt die Mitglieder rechtzeitig ein. Die Einladung sowie die Mitgliederversammlung können auf elektronischem Weg erfolgen (siehe 7).

4.3 Techstaff

Zur Betreuung der technischen Infrastruktur von trash.net wird eine System-Administratorin und ggf. weitere Co-Sys-Administratorinnen durch die Vereinsversammlung gewählt. Die System-Administratorin und die Co-Sys-Administratorinnen bilden das Organ Techstaff. Die System-Administratorin kann nach Absprache mit dem Vorstand geeignete Personen in Techstaff aufnehmen.

5 Mitglieder

5.1 Ein- und Austritt von Mitgliedern

Der Ein- oder Austritt von Mitgliedern erfolgt jeweils zum Jahreswechsel. Ein Mitglied gilt als provisorisch aufgenommen, wenn das Anmeldeformular ausgefüllt und der Antrag vom Vorstand gutgeheissen wurde. Eine Mitgliedschaft gilt als suspendiert, wenn der Mitgliederbeitrag nicht innerhalb des ersten Quartals des Kalenderjahres entrichtet wurde. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn ein Mitglied bis Ende Jahr keinen Mitgliederbeitrag entrichtet hat.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrags keinerlei rechtlicher Anspruch auf irgendwelche Dienstleistungen besteht. Trash.net kommt keinerlei Verantwortung zu in Bezug auf Datenschutz und Datenverluste von auf trash.net Servern abgelegten Daten.

5.2 Mitgliederbeitrag

Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Vereinsversammlung festgesetzt.

Der Mitgliederbeitrag ist einmal jährlich zu entrichten und wird im ersten Quartal des Kalenderjahres fällig. Provisorisch aufgenommene Mitglieder haben den ganzen Mitgliederbeitrag unabhängig vom Zeitpunkt der provisorischen Aufnahme zu entrichten. Gleiches gilt auch für zusätzliche Dienstleistungen.

Wird ein fälliger Mitgliederbeitrag nicht termingerecht überwiesen wird die Mitgliedschaft und der Account suspendiert.

Konditionen und Kontoinformationen werden auf trash.net veröffentlicht. Mitglieder aus dem Ausland haben für allfällige Spesen der Überweisung selber aufzukommen.

5.3 Ausschluss von Mitgliedern

Einem Mitglied kann ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Vorstand der Zugang zu den Diensten vorübergehend gesperrt werden. Ein Mitglied muss vom Vorstand verwarnt oder gegebenenfalls von den Diensten ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich, mehrfach oder schwerwiegend gegen die Benutzerordnung verstösst. Wenn ein Mitglied den Zielsetzungen des Vereins entgegenwirkt oder dem Ansehen des Vereins abträgliche Aktivitäten entfaltet, kann es von der Vereinsversammlung ausgeschlossen werden. Das Erlöschen der Mitgliedschaft bewirkt den Verlust von allfällig bestehenden Ansprüchen auf das Vereinsvermögen.

5.4 Ehrenmitglieder

Die Generalversammlung kann natürliche Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen. Die Ehrenmitglieder sind von den Mitgliederbeiträgen befreit.

6 Benutzerinnenordnung

Der Vorstand erlässt gemeinsam mit der System-Administratorin die Benutzungsvorschriften, die für alle Mitglieder in gleichem Umfang bindend sind. Die jeweils gültige Benutzerinnenordnung findet sich auf dem trash.net Server. Änderungen der Benutzerinnenordnung werden gültig, sobald sie für alle Mitglieder einsehbar sind. Jedes Mitglied ist zur Einhaltung einer geänderten Benutzerinnenordnung verpflichtet, sobald es ihr/ihm mitgeteilt wurde (Ankündigung per Mail und auf der Webseite).
Vor Eröffnung eines neuen Accounts bestätigt das künftige Mitglied mit seiner Unterschrift, von der aktuellen Benutzerinnenordnung Kenntnis zu haben.

7 Vereinsversammlung

7.1 Zuständigkeit der Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung genehmigt die vom Vorstand bis dahin pendente Aufnahme und Ausschlüsse von Vereinsmitgliedern. Sie wählt den Vorstand und gegebenenfalls neue Organe. Weiter wählt die Vereinsversammlung eine System-Administratorin, Co-Sysadmins sowie die Revisorinnen.

Die Vereinsversammlung legt den Mitgliederbeitrag fest.

7.2 Vereinsbeschluss

7.2.1 Anträge und Abstimmungsverfahren
Jedes Mitglied kann dem Vorstand Anträge unterbreiten, die er aus wichtigen Gründen provisorisch bewilligen kann. Liegen besondere Umstände vor, kann der Vorstand über einen Antrag an einer ausserordentlichen Vereinsversammlung auf elektronischem Wege abstimmen lassen, gemäss der vom Vorstand festgelegten Prozedur.

7.3 Stimmrecht und Mehrheit

Im Falle der Stimmengleichheit fällt die Vereinspräsidentin den Stichentscheid.

8. Revisorinnen

Die Revisorinnen sind verpflichtet, nach Ablauf des Rechnungsjahres die Bilanz und die Betriebsrechnung zu prüfen und der Vereinsversammlung jährlich Bericht und Antrag zu stellen.

9. Auflösung des Vereins

Wird der Verein trash.net durch Mehrheitsbeschluss der Vereinsbesammlung oder aus rechtlichen Gründen aufgelöst, ist der Verein um die anteilmässige Verteilung der verbleibenden Mittel besorgt. Wird der Verein trash.net unmittelbar durch eine nachfolgende Institution gleicher Gesinnung ersetzt, werden allenfalls übrig bleibende Mittel vollständig dieser Institution übergeben.

10. Weiteres

10.1
Es wird darauf hingewiesen, dass der Besitzer der Domain trash.net, Lukas Karrer, diese dem Verein für unbefristete Zeit überlasst. Dies solange sich der Verein innerhalb des schweizerischen Rechtssystems bewegt, nicht kommerziell ist und Lukas Karrer eine Mailbox bei trash.net hat.

10.2
Einkünfte aus Sponsoringbeiträgen und eventuellen Werbeeinnahmen fliessen dem Vereinsvermögen zu. Es ist jedoch nicht im Sinn der Gründerinnen, aus trash.net einen kommerziellen Server zu machen. trash.net soll selbstkostendeckend funktionieren, ein allfälliger Überschuss an Mitteln wird im Sinne der Gründerinnen für trash.net unmittelbar reinvestiert.

10.3
Die System-Administratorin entscheidet in eigener Kompetenz über die Art und den Umfang der zur Verfügung gestellten Software. Die System-Administratorin hat die Kompetenz, gegebenenfalls in Absprache mit dem Vorstand, Benutzungsbeschränkungen zu erlassen. Dies gilt insbesondere für die Wahrung der Sicherheit der auf trash.net gelagerten Daten.

10.4
Der Verein trash.net ist ausdrücklich darum bemüht, über seine Mitglieder möglichst wenig Daten zu besitzen. Keinesfalls werden Daten zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben. über den Umgang mit Daten informiert die Benutzerinnenordnung.

10.5
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

10.6
Für alle Angelegenheiten gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.

Unterzeichnet, Zürich 2.2.2006
Präsident Roman Fischer (romanf auf trash.net)
Aktuar Roger Gottsponer (roger auf trash.net)
Kassier René Jacquemai (rjac auf trash.net)



Frühere Versionen der Statuten als Textdateien im Archiv:
Version 1.0: statuten-1.0.txt
Version 2.0: statuten-2.0.txt
Version 3.0: statuten-3.0.txt
Version 3.0: statuten-4.0.txt
Version 6.0: statuten-6.0.txt